Alarmanlagen (allgemein)

 

Bei Einbruch, Rauch, Feuer, Gasaustritt und sogar bei gesundheitlichen Problemen können Alarmanlagen wirkungsvoll schützen. Die sichere Technik der neuesten Alarmanlagen lässt sich sowohl im privaten wie auch im gewerblichen Bereich einsetzen und schützt Haus, Wohnung, Auto, Boot, Wohnwagen und auch Bürogebäude. Eine Alarmanlage besteht meistens aus einer Grundeinheit, die mit verschiedenen Komponenten erweitert werden kann. Oft ist ein Set erhältlich, dass schon weitere Module wie Sensoren für die Fenster, Fernbedienungen mit Panik-Knopf sowie eine Wähleinheit enthält. Ein solches Set ist meistens ausreichend für eine Wohnung bis 100 Quadratmeter. Die Alarmanlage wird an den Strom angeschlossen, enthält aber auch eine Batterie, die in einem verschraubten Fach vor einem schnellen Zugriff geschützt ist. Ist eine Wähleinheit integriert, setzt dies den Anschluss an eine Telefondose voraus. Die Wähleinheit kann mit verschiedenen Telefonnummern programmiert werden, die bei einer Alarmauslösung automatisch angewählt werden. Dies kann z.B. die Telefonnummer der örtlichen Polizeistation oder eines Sicherheitsdienstes sein.

Alarmanlagen werden nach VdS-Klassen unterschieden:

  • Klasse A bietet lediglich einen einfachen Schutz bei geringem Einbruchrisiko und ist vorwiegend bei Privathaushalten indiziert.
  • Klasse B bietet ein mittleres Schutzniveau und wird bei der Absicherung höherer Werte im Privathaushalt sowie bei gewerblichen Objekten eingesetzt.
  • Bei Alarmanlagen der Klasse C handelt es sich um Geräte, die erhöhten Schutz bieten, Melder mit erhöhter Ansprechempfindlichkeit aufweisen und zur Absicherung von Objekten mit erhöhter Gefährdung dienen.

Im Bereich der Sicherheitstechnik werden Alarmanlagen durch die zertifizierende Stelle einer umfangreichen Prüfung unterzogen. Dabei müssen eine sichere Zuordnung zu einer der drei Klassen sowie eine Beurteilung, inwieweit die Alarmanlage ihren Aufgaben gerecht wird, erreicht werden. Von Bedeutung sind hierbei die zuverlässige Funktion der Alarmanlage, der Schutz gegen Manipulationsversuche und die Unabhängigkeit gegenüber Störungen durch Mobiltelefone und andere Strahlungen.

Gewarnt werden muss vor einer eigenständigen Installation von Alarmanlagen durch den Betreiber. Die Installation setzt umfangreiches Fachwissen sowie Vertrautheit mit aktuellen technischen Änderungen voraus. Daher werden VdS-geprüfte Alarmanlagen von Schadensversicherern nur dann anerkannt, wenn sie von legitimierten Installationsfirmen montiert worden sind.